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   BGH, 01.10.1975 - IV ZR 202/73   

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https://dejure.org/1975,1390
BGH, 01.10.1975 - IV ZR 202/73 (https://dejure.org/1975,1390)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1975 - IV ZR 202/73 (https://dejure.org/1975,1390)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1975 - IV ZR 202/73 (https://dejure.org/1975,1390)
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Volltextveröffentlichung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 3; BGB § 276; AVB f. Lebensvers. (ALB) Musterbedingungen für die Großlebensversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 289
  • MDR 1976, 128
  • VersR 1975, 1090
  • DB 1975, 2428
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Bad Segeberg, 03.04.2014 - 17a C 32/11

    Private Krankenversicherung: Zustandekommen eines Versicherungsvertrags nach

    Die Einziehung der Prämie kann zwar als Annahmeerklärung zu werten sein (vgl. BGH, Urt. v. 01.10.1975 - IV ZR 202/73, VersR 1975, 1090).
  • OLG Hamm, 08.02.1978 - 20 U 220/77

    Cic; Vertragsabschluß; Bearbeitungsdauer; Schadenersatz; Anahmefrist;

    Erfaßt die Bezugsberechtigung aber nicht die Schadensersatzforderung, so steht der Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß den Erben des Verhandlungspartners, also des Versicherungsnehmers, zu, wobei sich ihre Berechtigung zur Geltendmachung des letztlich nur bei der bezugsberechtigten Klägerin entstandenen Schadens aus den Grundsätzen der Schadensliquidation im Drittinteresse ergibt (vgl. BGH VersR 75, 1090).

    Der Versicherer ist somit grundsätzlich befugt, die Annahmefrist voll auszuschöpfen (BGH VersR 1975, 1090).

    b) Das grundsätzliche Recht des Versicherers, die Annahmefrist voll auszunutzen, kann allerdings dann entfallen, wenn eine besondere Eilbedürftigkeit ersichtlich ist (BGH NJW 1966, 1407; VersR 1975, 1090).

  • OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 7 U 127/02

    Rentenversicherungsvertrag: Konkludente Annahme des Versicherungsantrags durch

    Entgegen der Ansicht der Beklagten kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Klägerin unaufgefordert die Einmalprämie gezahlt hatte, worin ersichtlich eine Annahme eines Angebotes durch die Beklagte nicht zu sehen gewesen wäre (vgl. BGH VersR 1975, 1090; OLG Köln Recht und Schaden 1990, 325).
  • BGH, 22.05.1991 - IV ZR 107/90

    Einziehung der Erstprämie im Einzugsermächtigungsverfahren nach Ablauf der

    b) Das Berufungsgericht hat gesehen, daß Schriftform für den Abschluß von Versicherungsverträgen zwar nicht vorgeschrieben, aber üblich ist (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1975 - IV ZR 202/73 - VersR 1975, 1090).
  • BGH, 19.02.1981 - IVa ZR 98/80

    Schadensersatzpflicht eines Arztes wegen nicht rechtzeitiger Versendung eines

    Mit Recht wird deshalb der hier umstrittene Anspruch auf Ersatz eines möglicherweise durch Verzug des Beklagten entstandenen Schadens (§ 284 Abs. 1 Satz 1, § 286 BGB) von allen Klägern geltend gemacht (vgl. BGH Urteil vom 25. September 1975 - IV ZR 50/74 - VersR 1975, 1090, 1092).
  • OLG München, 21.07.2011 - 1 U 2050/09

    Arzthaftung: Ursächlichkeit der verspäteten Übersendung eines Attestes für den

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 1.10.1975 (Az. IV ZR 202/73) entschieden, dass ein Schadenersatzanspruch in einem solchen Fall nicht schon deshalb verneint werden kann, weil der Erblasser selbst in seiner Person infolge des Nichtzustandekommens des Versicherungsvertrages keine wirtschaftlichen Nachteile erlitten hat.
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